Kelkheim 1939 - 1
========================================================================
=========
IN ARBEIT
=========
HK, Samstag/Sonntag, 29./30. Juli 1939, S. 6
Artikel: Als unter der Hornauer Linde noch zu Gericht gesessen wurde
Ein wichtiges Gerichtsprotokollbuch aus der Zeit vor 6-700
Jahren wieder herbeigeschafft - Es befand sich in den Händen
von Juden
Dokumentarische Wiedergabe des Artikels siehe unten
Vorbemerkung (in Arbeit), Themen u.a.: Nationalsozialistischer Ras-
sismus 1939 pur, Verfasserfrage, ein kritischer Blick auf den Artikel
von Beate Matuschek "Ein alter Schatz in neuem Glanz, Zur Restaurierung
des Kelkheimer Gerichtsbuchs" {*1}, Frage nach dem Inhalt des Bilds auf
der Innenseite des vorderen Umschlagdeckels des Gerichtsbuchs.
Zunächst soll eine angestrebt vollständige Auflistung der in dem Ar-
tikel verwendeten antisemitischen und nazi-völkischen Äußerungen einen
Überblick über den ideologischen Anteil verschaffen, wobei die klamm-
heimlich beigemischten antichristlichen Färbungen erst später im Zusam-
menhang mit Anmerkungen zu Äußerungen zum Gegenstand angesprochen wer-
den:
"Ein wichtiges Gerichtsprotokollbuch aus der Zeit vor 6-700 Jahren
wieder herbeigeschafft — Es befand sich in den Händen von Juden"
["Es befand sich in den Händen von Juden": Schon im Titel wird ein
beherrschendes Thema des nationalsozialistischen Wahns deutlich
angesprochen, es wird etwas von Juden "wieder herbeigeschafft",
nämlich zurückgeholt, hier ein "wichtiges Gerichtsprotokollbuch",
das aber, im Artikel wird das beschrieben, zugegeben, gar kein Buch
mehr ist, allenfalls noch der spärliche Rest eines Torsos. Wer das
Buch zerfledderte, ausplünderte, weiß man nicht, aber Andeutungen
fallen selbstverständlich trotzdem: Es müssen schachernde Juden ge-
wesen sein (zu "jüdische Schacherer" siehe unten).
Beachte: Da die "wichtigen Gerichtsprokolle" fehlen, geht von dem
Artikel eigentlich etwas Phantomhaftes aus. Deshalb kann man sich
des Eindrucks nicht erwehren, daß im Höchster Kreisblatt über den
samstäglich-sonntäglichen Unterhaltungsauftrag hinaus auch oder vor
allem Ideologisches an den Mann (und die Frau) gebracht werden sollte
(hierzu später noch den einen oder anderen Gedanken).]
"[...] hatte ein Jude dem Einwohner M. Stephan aus Hornau das Buch
abgeschwindelt"
[Beachte, wie hier unterschwellig der Nazi-Ideologie entsprochen
wird, es soll ein Gegensatz "Jude - Einwohner = Arier" infiltriert
werden. Der "Arier" ist zudem wert, namentlich genannt zu werden,
der Jude ist "ein Jude".
Außerdem: Juden erwerben nicht etwas, sie erschwindeln es sich. Daß
aber diese Aussage eigentlich ein Eigentor ist, wurde entweder nicht
begriffen oder geflissentlich übersehen, denn Abschwindeln muß nur
der zulassen, der so dumm ist, daß er beschwatzt werden kann. Doch ob
überhaupt beim Handel ein Beschwatzen mit dabei gewesen sein konnte,
ist noch die Frage. Bauernschläue nämlich gilt ihrerseits gemeinhin
als eine gefürchtete Waffe.]
"[...] mit dem früheren Bürgermeister Hornaus ein Gespräch führte,
erklärte ihm dieser, daß der Jude Katzenstein aus Königstein ihm eine
Menge Dokumente, Verträge und Aufzeichnungen aus früherer Zeit und
ebenso das Gerichtsbuch zum Preis von RM 2000.— angeboten habe"
[Auch hier ist wieder der oben angesprochene diskriminierende Gegen-
satz implementiert, es heißt nicht Jacob Katzenstein oder so ähn-
lich, sondern Jude Katzenstein, außerdem ist die Färbung nicht zu
übersehen, die Formulierung stamme bereits von der Autoritätsperson
Bürgermeister, und es soll auch durchschimmern, so reden anständige
"Einwohner" eben untereinander über Schacherer, über DIE Schacherer,
die "eine Menge Dokumente, Verträge und Aufzeichnungen aus früherer
Zeit" beiseite geschafft haben, und schließlich kommt dann auch der
"hohe" Schacherpreis betont zur Sprache (siehe nachfolgend).]
"Als dessen Sohn sich später der Sache annahm und die von dem Juden
damals geforderte hohe Summe aufbringen wollte, war Jud [sic] Katzen-
stein inzwischen gestorben"
[Erneut die abschätzige Beibedeutung in "von dem Juden", es heißt
nicht einfach "von Katzenstein". Der Name kommt erst danach im Zu-
sammenhang mit "Jud Katzenstein", womit durch die Verdopplung des
Wortes "Jude" klanglich eine insistierende Verstärkung der Abwer-
tung entsteht. Und "Jud" steht hier außerdem zwar für die abschät-
zige Benennung eines Juden, hat aber eigentlich einen verniedli-
chenden, ironisierenden, verhöhnenden Beiklang, es ist ein Schimpf-
wort für "Eingeweihte", wie auch das Jude bedeutende, in Frankfurt
noch nach dem Krieg hier und da vernommene "Itzig". Ingesamt denke
man in diesem Zusammenhang auch an den Nazi-Film "Jud Süß".
Übrigens: Dem mundartlichen Lokalkolorit gemäß dürfte in dem Gespräch
des Pleines mit dem Bürgermeister kaum vom "Jud" (= Juhd) die Rede
gewesen sein, sondern vom "Judd".]
Zur Rolle des Beschafferduos Piepenbring und Pleines:
"Da nahm M. Pleines die Sache in die Hand und ging auf die Suche.
Mit Hilfe des verstorbenen Geschichtsforschers Piepenbrink [sic]
gelang es schließlich, die alten Akten herbeizuschaffen. Fast drei
Jahre waren dazu notwendig, bis es endlich möglich war, das
Gerichtsbuch den Händen der jüdischen Schacherer zu entreißen."
[Hier wird der Lokalhistoriker Piepenbring zur Autorität "Geschichts-
forscher" emporgehoben und die ganze Aktion zu einer gewaltigen
kriminalistischen Aufklärungarbeit stilisiert: "herbeizuschaffen",
"zu entreißen"; die untergetauchten Betrüger mußten zunächst einmal
ausfindig gemacht und dann eben gestellt werden ("zu entreißen" siehe
auch unten).]
"Wie sehr der Jude darauf aus war [meint auch: ist!], sich
antiquarische Sachen anzueignen [...]"
["Der Jude": Kommentierung überflüssig. In "aneignen" steckt auch
wieder ein Beiklang und zwar der des Betrugs, der Unrechtmäßigkeit.
Man überhöre übrigens in dem "war" nicht, daß es die 1939 bestehende
rechtliche Lage der Juden in Deutschland anklingen läßt: Juden sind
für Nazis nun eine Existenz der Vergangenheit geworden.
Um es noch einmal zu betonen: Man unterschätze diese Winzigkeit "war"
nicht. Der Imperpekt ist in dieser perfiden Schreibe, einen Beitrag
oder Artikel (Artikel kommt von ars, artis) kann man das eigentlich
nur notgedrungen nennen, eine Ungeheuerlichkeit - mit Blick auf die
nahe Zukunft gehen einem hierbei die Worte aus.
"[...] von der Darmstädter Polizei bei einem Juden in Arheilgen
beschlagnahmt"
[Polizei schritt in einem früheren Fall ein, wird im Artikel ge-
sagt. Somit steht diese Anspielung als unausgesprochener Hinweis
dafür, daß auch im vorliegenden Fall des Gerichtsbuchs Polizei
eingesetzt worden war, denn wie sonst soll das "Entreißen" statt-
gefunden haben. Und nicht zu übersehen ist auch, es wird damit das
Wiederbeschaffungstreiben in einen Dunst von Rechtmäßigkeit einge-
nebelt.]
"[...] das sich also in den letzten fünfzig Jahren in den Händen von
Juden befand, kein schönes Aussehen mehr."
[Der Leitgedanke, das Motto hier: Was in dreckige jüdische Hände
kommt, wird verdorben.]
Im chauvinistischen Sinn wird in dem Artikel - wie auch heute noch
vielfach - der Ausdruck "Säuberung" verwendet. Man säubert etwas
von Dreck, Schmutz, Unrat und dergleichen. Im Dritten Reich taucht
der Ausdruck ständig auf, auch im Höchster Kreisblatt, je nach
Obrigkeitswind wechselnd, hier in diesem Artikel in folgender Form
(beachte hierbei: das Dritte Reich ist einen Monat vom Krieg ent-
fernt, es steht die große Säuberung in Polen und später dann die
u.a. in Frankreich bevor):
"[...] als Deutschland von den Franzosen gesäubert war".
Zur Autorenfrage (Stiluntersuchung) und zur Zeichnung (in Arbeit)
{*1} http://www.historische-eschborn.de/berichte/Main-Taunus-Kreis/
Gerichtsbuch_Kelkheim/gerichtsbuch_kelkheim.html (eingesehen
April/Mai 2017), zuerst erschienen im MTK-Jahrbuch 2010, S. 98-
103 (Fotos zu klein, unscharf, Texte unleserlich, für wissen-
schaftliche Zwecke so gut wie nicht brauchbar).
→ »»
Als unter der Hornauer Linde noch zu Gericht
gesessen wurde
Ein wichtiges Gerichtsprotokollbuch aus der Zeit vor 6-700
Jahren wieder herbeigeschafft — Es befand sich
in den Händen von Juden
[Kein Autor genannt]
[2 Spalten, Beginn der Spalte 1: Abbildung,
Zeichnung, im Gerichtsbuch farbig:
St. Bartholomäus (??) mit Schlächtermesser, Gerichtsbuch, einem
abgetrennten Kopf und einer abgehackten Hand, ihm gegenüber
Kaiser Ludwig der Fromme mit Kirche (bei Matuschek
ist das Karl der Große!?)]
Die Innenseite des Umschlags {*1}
[Anmerkung: Die Abbildungen sind Reproduktionen von Mikrofilmauf-
nahmen. Diese entstanden in drei Schritten: Kopie der Mikrofilmauf-
nahme (PDF-Datei), Ausdruck als Papierkopie, erneuter Scan (JPG-
Datei). Umständlicher und verlustreicher geht es kaum. Und da Mikro-
filme in der Regel nur eine notdürftige Wiederqualität bieten, bleibt
insgesamt das Ergebnis hinter einem vernünftigen Wiedergabestandard
zurück; es ist aber zu hoffen, irgendwann einmal bessere Vorlagen
zur Verfügung zu haben.]
Die Gemeinde Hornau besaß ein Gerichtsprotokollbuch aus der Zeit,
als Hornau und Kelkheim noch eine Vogtei bildeten. Dieses für die
Heimatforschung wertvolle Buch war im Laufe der Zeit abhanden
gekommen. Vor etwa fünfzig Jahren {*2} hatte ein Jude dem Einwohner
M. Stephan {*3} aus Hornau das Buch abgeschwindelt.
Als der Heimatforscher Martin Pleines {*4} vor Jahren mit dem
früheren Bürgermeister Hornaus {*5} ein Gespräch führte, erklärte ihm
dieser, daß der Jude Katzenstein aus Königstein {*6} ihm eine Menge
Dokumente, Verträge und Aufzeichnungen aus früherer Zeit und ebenso
das Gerichtsbuch zum Preis von RM 2000.— angeboten habe. Es war
jedoch bei den damaligen Verhältnissen nicht möglich, die Summe
aufzubringen und so wandte sich der Bürgermeister an einen Gastwirt,
der ebenfalls an der Wiedererlangung der für die Heimatgeschichte so
wertvollen Dokumente großes Interesse zeigte. Als dessen Sohn sich
später der Sache annahm und die von dem Juden damals geforderte hohe
Summe aufbringen wollte, war Jud [sic] Katzenstein inzwischen gestorben
und niemand wußte, wo sich die Dokumente befanden.
Da nahm M. Pleines die Sache in die Hand und ging auf die Suche. Mit
Hilfe des verstorbenen Geschichtsforschers Piepenbrink {*7} gelang es
schließlich, die alten Akten herbeizuschaffen. Fast drei Jahre waren
dazu notwendig, bis es endlich möglich war, das Gerichtsbuch den
[Spalte 2]
Händen der jüdischen Schacherer zu entreißen. Das Buch wird in
dem von der Stadt Kelkheim geplanten Stadtgeschichtlichen Museum
mit vielem anderen wertvollen Material einen besonderen Platz
einnehmen {*8}.
Wie sehr der Jude darauf aus war [meint auch: ist!] {*9}, sich
antiquarische Sachen anzueignen, das beweist noch ein anderer Fall, der
sich in Königstein abgespielt hat. Als im Jahre 1796 die napoleonischen
Truppen vor den Toren Königsteins standen, flüchtete die Königsteiner
Regierung mit den wichtigsten Papieren zum Kurmainzer Sitz in
Aschaffenburg. Bei der Fahrt dorthin verschwand eine Kiste mit
wertvollen Akten, auch solche, die Kelkheim angehen. Diese Kiste wurde
in späteren Jahren, als Deutschland von den Franzosen gesäubert war,
von der Darmstädter Polizei bei einem Juden in Arheilgen beschlagnahmt
und dem Mainzer Archiv zugeführt. (Naussauisches Urkundenbuch von
Sauer.) {*10}
Leider hat das Gerichtsprotokollbuch, das sich also in den letzten
fünfzig Jahren in den Händen von Juden befand, kein schönes Aussehen
mehr. Es ist ein Schweinslederband von 30X35 cm. Größe, der einen
Umfang von mehreren Seiten {*11} gehabt haben dürfte. Von diesen sind
leider nur noch wenige vorhanden. Die übrigen sind herausgerissen.
Trotz dieser Beschädigung und des Fehlens einer Anzahl von
Blättern hat das Buch einen bedeutenden geschichtlichen Wert. Sein
Alter kann auf 6-700 Jahre geschätzt werden. Gerichts= und
Gesetzesbestimmungen sind leider verschwunden. Das symbolische Gemälde
auf der inneren Umschlagseite ist jedoch noch erhalten. Es stellt
Kaiser Ludwig den Frommen dar, den dritten Sohn Karls des Großen {*12}.
Neben ihm steht der Hl. [Heilige] Bartholomäus, der in der einen Hand
das Richterschwert {*13}, in der anderen das Gesetzbuch hält {*14}. Das
an den Falten des Gewandes sichtbare Haupt soll ebenfalls die mit dem
Richteramt verbundene Vollzugsgewalt ausdrücken {*15}.
Es ist zu verstehen, daß, wie die Chronik schreibt, schon im 14.
Jahrhundert unter der Bevölkerung der Vogtei Kelkheims große
Empörung und Aufruhr entstand. Das grausame Gericht vertrug sich
nicht mehr mit dem kirchlichen Amt. Am 15. Januar 1482 wurde das Gericht
dem weltlichen Junker und Vogt zu Eppstein übertragen, im Jahre
1535 ging es an den Grafen Stollberg Königtein bis zu seiner Auflösung
im Jahr 1590 über.
Im Jahr 1482 wurde vom St. [Sankt] Bartholomäusstift in Frankfurt
ein Vertrag ausgefertigt, den Jakob Grimm 1840 in Göttingen in Druck
übersetzte {*16}. Die einzigen heute noch bestehenden Zeugen aus
jener Zeit sind die Gerichtslinde in Hornau und der Galgenweg in
Kelkheim {*17}.
[Abschluß der Spalte 2, Abbildung,
Faksimile, Collage:
WEISTHUM VON HORNAU UND KELCHHEIM1).
15 jan. 1482.
Wysethumb des vogts Hornaw unnd Kelckheym.
Uff ire eyde und trew, als ich Philips obgenant sie an stat [...] [*18}
Leseprobe aus dem Vertrag des St. Bartholomäusstifts {*1}
Reproduktion: H. K.=Bilderdienst.
[Zur Wiedergabequalität der Abbildung siehe oben die entsprechende
Anmerkung.]
«« ←
Textvergleich(e): 7 (13.7.2014, 19.3.2017, 8.4.2017, 16.4.2017,
1.5.2017, 2.8.2017, 26.8.2017)
{*1} Abbildung im Druck erheblich kleiner (Spaltenbreite).
{*2} Das wäre also gegen 1889, in der sogenannten Kaiserzeit,
einer Zeit der Hochblüte der Heimatforschung.
{*3} Nach bisheriger Kenntnis handelt es sich um einen Mathäus
Stephan. Er ist im Hornauer Stockbuch der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts genannt und war somit also auch Haus-
eigentümer. Im Stockbuch hat kein weiterer Stephan einen
mit M. beginnenden Vornamen. Welche Nachfahren der Stephan-
Linien auf ihn direkt zurückgehen, ist derzeit noch unklar.
{*5} Es kann sich nur um Mathäus [sic] Reus, Hornau, Rotebergstraße
5, handeln, er war Bürgermeister (amtliche Bezeichnung eigent-
lich: Gemeindeschulze) dieser Ortschaft von 1920 bis zum 31.3.
1938. Am 1.4.1938 erhielt Kelkheim im Zusammenhang mit der Ein-
gliederung der Gemeinden Hornau und Münster den Stadtstatus. Die
beiden Gemeindeschulzestellen entfielen.
Beachte: Die Rotebergstraße, in der Reus seinen Wohnsitz hatte,
hieß von 1933 bis 1938 anders, nämlich Adolf-Hitler-Straße (vgl.
u.a. Kleipa 1999, S. 63, mit Foto). Ein Zweifel daran, daß diese
Bezeichnung unter Reus' Verantwortung zustande kam, kann nach
Lage der Dinge nicht bestehen.
Die erneute Umbenennung zu der heute noch bestehenden Bezeich-
nung Rotebergstraße wurde kurz nach der Eingliederung vorgenom-
men, denn sonst hätte die neue Stadt Kelkheim zwei Adolf-Hitler-
Straßen gehabt (es dauerte lange, bis herauskam, wie die Rote-
bergstraße vor der Jubel-Umbenennung hieß, doch Aktenstudium
bringt so manches zu Tage, und so auch dieses, sie hieß Feld-
bergstraße; eine Rückbenennung allerdings dürfte 1938 auch keine
Alternative gewesen sein, denn mit zwei Feldbergstraßen läßt
sich ebenfalls nicht gut leben; zum Vorgang einiger anderer
Straßenumbenennungen im Jahr 1938 siehe andernorts).
{*6} Siehe unten "Zu Katzenstein"
{*7} Georg Piepenbring (sic, "Piepenbrink" mit "k" ist sicherlich
keine korrekte Variante), 1848-1938, Königstein, Schlosser-
meister, Wagenbauer und Heimatforscher (Quellen: Internet,
Deutsche Nationalbibliothek; Ffm-A 1930 Königstein: Georg Pie-
penbring, Limburger Straße 16; ebenda, Piepenbring, Kath. [Ka-
tharina], Ww. [Witwe])
*11} Die Aussage "Umfang von mehreren Seiten" ergibt in der Sache
keinen Sinn. Hier fehlt offensichtlich eine Mengenangabe. Wenn
man "hundert" einsetzt, käme man bei der Angabe "mehrere" viel-
leicht auf 400 oder 500 Seiten, also 200 bis 250 Blätter. Das
aber dürfte keine realistische Größenordnung sein, selbst wenn
man berücksichtigt, daß mutmaßlich Papier verwendet worden war.
Denn die übrig gebliebenen Seiten bestehen offenbar nicht aus
Pergament, sondern aus Papier, so zumindest lassen sich die in
Matuscheks Artikel beschriebenen Restaurationsmaßnahmen deuten.
Wahrscheinlich wäre also "Dutzend" zu ergänzen, was vielleicht
auf ein Ergebis von 50, 60, 70 oder 80 Seiten hinausliefe.
Dies aber wäre nun eigentlich wieder zu wenig, denn mehr als
25 bis 40 Blätter dürfte das Original doch wohl enthalten haben.
Eine ähnlich schiefe Angabe ist auch etwas später die Aussage
"Trotz [...] des Fehlens einer Anzahl von Blättern": Es fehlt
nicht eine "Anzahl", sondern der allergrößte Teil. Laut Matu-
schek existieren noch sieben doppelseitig beschriebene Blätter,
also 14 Seiten.
Außerdem kommt angesichts der "Blätter" spätestens jetzt auch
die Frage auf, auf was sich die Angabe "mehrere Seiten" denn
eigentlich bezieht, auf Seiten oder Blätter? Im Umgangssprach-
gebrauch werden nämlich oft Blätter als Seiten bezeichnet.
Eine eigene Schätzung kann dieser Verf. nicht anbieten, da er
das Fragment noch nie gesehen hat.
{*16} Ernst Dronke/Heinrich Beyer (Hg.), Weisthümer gesammelt von
Jacob Grimm, Erster Theil
Erschienen in der Buchhandlung Dieterich, Göttingen 1840
(Vorwort: "Cassel 3. jan. 1841."), VI, 848 S.
Unveränderter fotomechanischer Nachdruck der 1. Aufl. von 1840,
Darmstadt 1957 (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), VI, 848 S.,
Betreff: S. 561-563
Zum oberhalb des Fakisimile zitierten Titel: Die Fußnote 1) lau-
tet "in der nähe von Epstein und Königstein. Münster daneben."
{*18} Bei Gelegenheit wird das Original ins Web gestellt, mit einem
Versuch, das frühbarocke Deutsch einfühlend zu übertragen.
Zu Katzenstein
Es gab in Königstein in der Tat eine Familie Katzenstein und an
diesen Namen erinnern dort auch zwei 2015 verlegte Stolpersteine (Link
siehe unten).
Das bedeutet zudem: Es können bereits einige wenige Informationen ge-
liefert werden, allerdings zum Kern der Frage, wem der Buch-Torso denn
unter dem SS-Bürgermeister Willi Graf "entrissen" wurde, ist noch nichts
Klärendes, noch nicht einmal ansatzweise Weiterführendes, aufgetaucht.
Immerhin, was im Wesentlichen zum Thema Katzenstein in Königstein bis
jetzt zusammengetragen wurde, soll hier kurz referiert werden {*1}.
Da ist zunächst zu nennen: Kappel, genannt Jacob Katzenstein (geb.
27.7.1859, gest. 9.3.1914), verheiratet mit Josephine Bärmann (nicht:
Baermann, geb. 3.10.1852, gest. 14.12.1936). Sie eröffneten vor 1894
(nicht: betrieben seit 1894) ein Manufakturwarengeschäft in Königstein,
Hauptstraße 11 (das Gebäude gehörte den Katzensteins, siehe unten).
Die beiden hatten eine Tochter: Henriette (Henny) Katzenstein (geb.
20.5.1890 in Königstein), sie starb am 9.10.1968 (nicht: 1964) in
Clarkstown/New York. Hier sollte eingeschoben werden, daß sie offenbar
die Quellperson für die Dora Katzenstein in Anna Seghers Roman "Das
siebte Kreuz" ist.
Henny Katzenstein heiratete 1925 einen Moritz Katzenstein. Von ihm
sind bis jetzt keine weiteren relevanten biographischen Details ausfin-
dig gemacht worden (auch die unten genannte - umfangreiche - Entschä-
digungsakte zu Henriette Katzenstein enthält keine, außer daß das Ge-
burtsjahr wahrscheinlich um 1875/1876 liegen muß und daß er offenbar
in den USA, siehe nachfolgend, seinen Vornamen zu Morris abänderte).
Das Paar hatte vermutlich drei Kinder, zunächst Miriam (geb. 1925),
sie war geistig behindert (ärztliche Diagnose: Kretinismus), danach kam
Daniel Jakob (geb. 1927), und schließlich ist da noch ein David, über
den aber bis jetzt gar nichts bekannt ist, noch nicht einmal das Ge-
burtsjahr.
Die Ehe war nach Auskunft der Henny Katzenstein unharmonisch. Moritz
Katzenstein wanderte 1931 mit Daniel Jakob in die USA aus.
Da aufgrund des NS-Boykotts jüdischer Geschäfte, nach und nach aus-
bleibender Kundschaft Henny Katzenstein den Laden schließen mußte (Ab-
meldung rückwirkend zum 31.3.1938), flüchtete sie mit ihrer Tochter
im September 1938 per Schiff ("Statendam", Holland-America Line) eben-
falls in die USA (Abmeldung Henriette Katzenstein: 11.8.1938, Miriam
Katzenstein: 5.9.1938).
Wie gesagt, es gibt eine Entschädigungsakte, HHStAW 518,4369. Sie
wurde durchgesehen, vermittelt aber zum hier ins Augenmerk gerückten
Kernthema keine Hinweise. Den Antrag auf Entschädigung hatte Henny
Katzenstein von den USA aus gestellt (abgewickelt wurde die Angelegen-
heit über ein Frankfurter Rechtsanwaltbüro).
Es dürfte jetzt günstig sein, den Gang der Dinge rund um den Buch-
Torso anhand der im Höchster Kreisblatt erschienenen Darstellung zusam-
menzufassen:
Etwa 1889 kaufte ein nicht namentlich genannter Mann, "ein Jude", von
einem Hornauer (M. [Mathäus] Stephan) das Buch (noch intakt oder schon
als Torso? Frage zwei: Woher wußte man eigentlich, daß der Käufer ein
Jude war?). Danach soll das Buch etwa 50 Jahre in jüdischen Händen
gewesen sein.
Der ehemalige Bürgermeister Reus war Bürgermeister in Hornau von
1920 bis 31. März 1938. Der Bürgermeister vor ihm (Friedrich Philipp
Bender) starb 1920. Pleines erhielt die Informationen offensichtlich
von Reus.
Laut Artikel brauchten Pleines und Piepenbring (Königstein, im Ge-
biet der Kreise Obertaunus und Main-Taunus einer der damaligen Heimat-
forschergrößen, er starb 1938) drei Jahre für die "Herbeischaffung".
Also dürften sie ihre Nachforschungen kaum nach 1935/1936 begonnen
haben, und in die Zeit bis dahin fiele dann auch das Gespräch Plei-
nes - Reus.
Ein im Artikel genannter Katzenstein ("der Jude Katzenstein") aus
Königstein bot das Buch Reus an, das kann, muß aber nicht, in der Zeit
ab 1920 gewesen sein. Der Verkauf kam nicht zustande, der Preis sei zu
hoch gewesen. (Man beachte die Wendung "der Jude Katzenstein aus König-
stein"; möglich gewesen wären auch Formulierungen wie "ein Jude Katzen-
stein aus Königstein" oder "ein Katzenstein aus Königstein", die ori-
ginale Fassung klingt sehr bestimmt, gerade so, als ob "der Jude Katzen-
stein aus Königstein" ein Begriff gewesen wäre, einen Bekanntheitsgrad
hatte.)
Dann kommt als Kaufinteressent ein Gastwirtssohn ins Spiel, da aber
war "Jud Katzenstein" schon gestorben. Sollte der Jacob Katzenstein aus
Königstein der ursprüngliche Käufer von ca. 1889 sein, dann wäre diese
Aussage zumindest nicht ganz falsch. In welchen "jüdischen Händen" aber
könnte das Buch die ganze Zeit gewesen sein?
Eine Arbeitshypothese, die viel für sich hat, lautet wie folgt: Mög-
licherweise – gemäß der obigen ungefähren und vorläufigen Chronologie –
könnte Jacob Katzenstein das Buch erworben und dann seiner Frau vererbt
haben, wobei sein Schwiegersohn Moritz Katzenstein versucht haben könn-
te, vor 1931, vielleicht im Zusammenhang mit seiner geplanten Emigrati-
on, das Buch (in welcher Verfassung auch immer) samt weiteren Objekten
zu Geld zu machen. Daraus wurde in Hornau und wegen des allgemeinen
katastrophalen Wirtschaftsniedergangs möglicherweise auch anderswo
nichts.
Vielleicht hat man den Torso später der Witwe Josephine Katzenstein
oder ihrer Tochter Henny "entrissen". Möglicherweise spielen aber auch
der mysteriöse David bzw. - da wahrscheinlich minderjährig - ab 1938
sein Umfeld als Besitzer/Besitzende eine Rolle. Natürlich sind das alles
nur erste Überlegungen, Mutmaßungen.
Literatur, Quellen:
Zu Stolpersteinen in Königstein
Simone Hesse: Henny und Miriam Katzenstein, Hauptstraße 11 (über-
prüft 27.11.2018)
Sturm-Godramstein, Heinz: Juden in Königstein, Leben - Bedeu-
tung - Schicksale, Umfassend erweiterte Neuauflage (3. Auflage)
mit Ergänzungsteil, Königstein 2015 (Magistrat der Stadt König-
stein Stadtarchiv), 279 S., zahlreiche Abbildungen (Dokumentation)
Der Regierungspräsident Wiesbaden, Entschädigungsbehörde:
Entschädigungsakte Henriette Katzenstein, HHStAW 518,4369
Daraus zu einigen Details:
a) Henriette Katzenstein, Geburtsurkunde, Ausstellung am 19.2.1962,
Angaben zu den Eltern: "Kappel genannt Jacob Katzenstein [...]
Josephine Katzenstein geborene Bärmann [sic]".
b) Magistrat der Stadt Königstein, Schreiben vom 22.2.1962 an Rechts-
anwältin Klein: "[...] und teilen mit, dass das Manufakturwarenge-
schäft Katzenstein bereits vor dem Jahre 1894 hier bestanden hat."
Dagegen heißt es auf der "Stolperstein-Seite" (eingesehen 20.11.
2018): "[...] und führten dort seit 1894 [...]". Die Familie
scheint nicht ganz unvermögend gewesen zu sein, denn laut eines
Schreibens der Entschädigungsbehörde vom 11.5.1967 (Entwurf) be-
saßen die Katzensteins außer ihrem kleinen "Geschäftshaus" (siehe
Fußnote c) noch fünf Grundstücke (eins davon offenbar erheblich
kleiner als das Geschäftshausgrundstück, die anderen vier werden
als (noch) "kleinere Grundstücke" bezeichnet), falls in Königstein
gelegen, dann allerdings in einem Ort, der in Deutschland von
altersher nicht gerade zu den Billigorten zu zählen ist.
c) Henriette Katzenstein, Sterbeurkunde vom 10.10.1968: gestorben
9.10.1968. "1964" auf der "Stolperstein-Seite" und in allen auf-
gefundenen Internet-Berichten über Henriette Katzenstein (einge-
sehen 20.11.2018); beachte: auch das oben angegebene Buch "Juden
in Königstein" enthält diesen Fehler, S. 231; ebenda: Foto des
Hauses der Katzensteins, Hauptstraße 11, das Foto zeigt ein schma-
les zweistöckiges Geschäftshäuschen, eingezwängt in einer Häuser-
zeile).
d) Henriette Katzenstein, zur Ehe, Schreiben vom 22.3.1962: "ausser-
ordentlich ungluecklich".
e) Moritz Katzenstein, Alter, Schreiben Regierungspräsident Wiesbaden
vom 26.3.1962: "[...] der 86jährig in einem Hospital lebe [...]";
Entschädigungsbehörde, Schreiben (Entwurf) vom 11.5.1967: "Der
Vater der Antragstellerin [Miriam Katzenstein] sei über 90 Jahre
alt [...]".
f) Moritz Katzenstein, zum Vornamen "Morris": so in der Sterbeurkunde
der Henriette Katzenstein (siehe oben).
Frankfurter Adreßbücher, Umgebung, Königstein:
1925, Katzenstein, J. [Josephine], Ww., Manufakturhdlg., Haupt-
straße 11, weitere Recherche:
1910 Jacob, 1914 Jacob, 1915 J. Ww., 1916 J. Ww., 1920 J. Ww.,
ab 1932 nur noch Branchenverzeichnis, unter "Manufaktur= u.
[und] Modewaren": 1938 J. Ww., 1939 Kein Eintrag mehr
{*1} Beachte: Das Wissen dieses Verf. über die jüdische Geschichte
der hiesigen Regionen ist sehr dürftig, um nicht zu sagen, so
gut wie nicht vorhanden. Daher ist er der spontanen, professio-
nellen und selbstlos helfenden Hand, die ihm zuteil wurde, sehr
dankbar, und das heißt auch: daß praktisch das gesamte Grund-
gerüst dieses Kurzberichts von der angesprochenen helfenden Hand
stammt.
-----&-----
Hier entsteht eine Sammlung solcher "Artikel" rassistischer Art.
Zur Flucht der Henny Katzenstein, unmittelbare Begleitumstände,
Angst: Existenzverlust, Tod
HK, Samstag, 14. Mai 1938, S. 4
[Vorbemerkung zur Dokumentation: Der folgende "Artikel" ist im Original
vierspaltig gesetzt. Die Übertragung bemühte sich, wie immer, um zei-
chengetreue Wiedergabe, allerdings mit der Ausnahme, daß Zeilenbruch
und Worttrennungen aufgelöst wurden. Außerdem wurden Fußnoten einge-
fügt. Durch diese Art der dokumentarischen Umsetzung entsteht notge-
drungen unter Umständen ein gehöriger Flattersatz, er muß in Kauf ge-
nommen werden.]
→ »»
Wer kauft noch Ware vom Juden?
Kennzeichnung deutscher Ware schützt den Verbraucher.
[Kein Autor genannt]
Die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes ist heute, dank
der intensiven und ausdauernden Arbeit der Partei und ihrer
Gliederungen {*1}, soweit aufgeklärt, daß sie es ablehnt {*2}, Waren
irgendwelcher Art vom Juden zu kaufen und dadurch jüdischen Gechäften
zu erhöhten Gewinnen zu verhelfen {*3}.
Man sollte nun annehmen, daß sich diese Einstellung in einem
stärkeren Rückgang der Umsätze jüdischer Geschäfte auswirken müßte.
Das ist zum Teil, insbesondere im Einzelhandel auch der Fall; denn hier
kann jeder Verbraucher, der die Zeichen unserer Zeit versteht, relativ
leicht erkennen, ob es sich um ein deutsches Geschäft oder um einen
Judenladen {* } handelt. Das Abzeichen der Deutschen Arbeitsfront {* },
die Plakette der Adolf=Hitler=Spende {* } an der Ladentür und an
nationalen Feiertagen die Hakenkreuzfahne sind dem aufmerksamen
Beobachter Kennzeichen dafür, daß er einen deutschen Einzelhändler vor
sich hat.
Anders ist es mit der W a r e [Ware], die ihm nun vorgelegt wird.
Hier hören die Erkennungszeichen auf, und der Käufer ist völlig auf die
Anständigkeit und nationalsozialistische Gesinnung des Einzelhändlers
angewiesen, denn er weiß ja nicht - und der Verkäufer wird es ihm
[Spalte 2]
auch nicht sagen {* } - ob die Ware, die er in gutem Glauben in einem
arischen Geschäft erwerben will, nicht vom Juden stammt. Der Verbraucher
würde es sich sehr überlegen, ob er durch seinen Kauf einen jüdischen
Fabrikanten unterstützen möchte, der als Volksfremder deutschen
Unternehmern den Leistungsraum einengt {* } und deutsche Menschen
zwingt, für seinen Profit zu arbeiten.
Die Tarnungsfähigkeit des Juden, die er seit der Machtergreifung zu
einer gewissen Vollkommenheit entwickelt hat, bringt es mit sich, daß
dem deutschen Volksgenossen im allgemeinen gar nicht zum Bewußtsein
kommt, welche Stellung besonders der jüdische Fabrikant heute noch in
einigen Zweigen des deutschen Wirtschaftslebens einnimmt, weil er immer
noch deutsche Einzelhändler findet, die seine jüdischen Erzeugnisse dem
vertrauensvollen Verbraucher anbieten.
In der Bekleidungsindustrie, wo auch heute noch, trotz
zahlreicher Arisierungen gerade in den letzten Monaten, ein starker
jüdischer Einschlag vorhanden ist, wurde dieser Unsicherheit, die
naturgemäß Mißtrauen beim Verbraucher hervorrufen muß, durch eine
einschneidende Maßnahme der ADEFA, der Arbeitsgemeinschaft
deutsch=arischer Fabrikanten der Bekleidungsindustrie e. V. ein Ende
bereitet. Die fast 600 Mitglieder dieser seit Mai 1933 arbeitenden
Vereinigung deutscher Unternehmer, die sich freiwillig verpflichtet
haben, keinerlei Geschäftsverkehr mit jüdischen Lieferanten, Vertretern
oder Abnehmern zu unterhalten, kenn=
[Spalte 3]
zeichnen jetzt ihre Erzeugnisse mit dem "Zeichen für Ware aus arischer
Hand", das in Form eines Anhänge=Etiketts äußerlich an jedem einzelnen
Kleidungsstück angebracht wird.
Der Verbraucher wird also jetzt und in Zukunft schon im Schaufenster
erkennen können, ob er in einem Geschäft Erzeugnisse kaufen kann, die
vom Weber bezw. Wirker über den Fabrikanten bis zum Einzelhandel nur
durch arische Hände gegangen sind; denn das ADEFA=Etikett bietet ihm die
absolute Gewähr dafür, daß bei der Herstellung und dem Vertrieb der so
gekennzeichneten Waren der Konfektionsjude {* } radikal ausgeschaltet
ist.
Der ständig wachsende Kreis der ADEFA, deren Begründer zu Beginn
ihrer Arbeit erhebliche wirtschaftliche Opfer und Schwierigkeiten
auf sich genommen haben, hat aber neben der wirtschaftlichen Mission,
die durch die notwendige Verdrängung des jüdischen Einflusses aus der
Bekleidungswirtschaft Deutschlands erfüllt wird, auch eine gute
fachliche Leistung aufzuweisen. Durch zahlreiche Ausstellungen und
Modeschauen wurde die konsequente, erfolgreiche Arbeit, deren Ziel die
Schaffung einer artgemäßen deutschen Kleiderkultur ist {* }, den
Fachkreisen nahegebracht, und der Einzelhandel hat durch
verständnisvolle Mitarbeit seinen Beitrag zu dieser Entwicklung
geleistet.
Es liegt nunmehr beim Verbraucher, bei jedem deutschen Mann und jeder
deutschen Frau, durch richtige Auswahl beim Einkauf von Kleidung ihren
Einfluß auf den ferneren Weg der deutschen Bekleidungswirtschaft in
politischer
[Spalte 4]
und kultureller Hinsicht geltend zu machen. Die Auswahl der deutschen
Erzeugnisse dieses Wirtschaftszweiges ist reichhaltig, jedem Geschmack
und jedem Einkommen entsprechend, und der Käufer kann in voller Ruhe und
Sicherheit seine Auswahl treffen, wenn er das "Zeichen für Ware aus
arischer Hand" beachtet, das ihn davor schützt, unwissentlich Ware vom
Konfektionsjuden zu kaufen.
«« ←
Textvergleich(e): 3 (16.1.2019, 17.1.2019)
{*1}
{*2}
{*3}
{*4}
-----&-----
HK, Dienstag, 26. April 1938, S. 3, Rubrik: Aus dem Heimatbezirk
(Rubriktitel in deutscher Schrift)
→ »»
Es geht auch ohne Juden
Betrug nicht mehr möglich —— zur echten Leistung aber unfähig
[Kein Autor genannt]
[Beachte: Fettdruck schon im "Artikel". Er ist aber manchmal nicht
eindeutig zu bestimmen, da der Scan der Mikrofilm-Quelle Unterschiede
nicht immer deutlich genug wiedergibt. Somit spielte bei der Übertra-
gung dieses "Artikel" hinsichtlich etlicher Fettdruckstellen Ein-
schätzung eine große Rolle, ja selbst eine intensive Überprüfung des
Mikrofilm-"Originals" brachte eigentlich keine wesentliche Verbes-
serung. Satz des "Artikels": zweispaltig.]
Dem deutschen Volksgenossen sind die Augen geöffnet [worden]. Alle
Volksschichten, alle Berufe haben langsam aber sicher — und allein auf
Grund der Tatsachen, die sie [im Text: sich] nach dem nationalen Umbruch
zu sehen bekamen — erkannt, in wie schamloser Weise sie mit Hilfe
raffiniertester Propagandamethoden von den Juden ausgebeutet, ausgenutzt
und zum Narren gehalten wurden. Seien wir ganz ehrlich, Zehntausende
deutscher Volksgenossen glaubten einmal an die "Dienste", die der Jud'
angeblich dem "Volke" {*1} zu leisten schien.
Deutscher Großmut hat darauf verzichtet, den Parasiten die
Behandlung angedeihen zu lassen, die sie verdient haben. Wer und was in
der Welt hätte uns hindern wollen, ihnen das mit einem Schlage
heimzuzahlen, was sie in hundert Jahren {*2} dem deutschen Volke angetan
haben? Kurzen Prozeß haben wir ja nur auf dem Gebiet der Politik und der
kulturellen Betätigung mit ihnen gemacht. Daß sie auf diesen Gebieten
in Deutschland nichts mehr zu suchen hatten, das war selbst dem Ausland
klar. Und daß sie nicht mehr Richter über deutsche Volksgenossen sein
konnten, das war ebenso selbstverständlich.
Auf wirtschaftlichem Gebiet ist ihnen aber fast jede Möglichkeit
der Betätigung geblieben, und wie die Praxis zeigt, haben sie in den
letzten vier Jahren auch all ihre Künste spielen lassen, um sich in
ihren alten Positionen zu halten und [um] möglichst neue Monopole
hinzu[zu]erwerben. Merkwürdig: auf die Idee, eine andere Betätigung
als die des ausgesprochenen Zwischenhandels {*3} aufzunehmen, ist bis
heute in Deutschland noch kein Jude gekommen. Oder haben Sie schon
einmal einen jüdischen Fabrikarbeiter gesehen? [*4} Das ist wohl der
beste Beweis dafür, welche wirtschaftliche Chance den Juden in
Deutschland gelassen wurde.
Wie objektiv und wie anständig wir mit ihnen verfahren, dafür ist ein
anderes Beispiel die Tatsache, daß w i r [wir] uns im Geschäftsleben als
arische Kaufleute und Fabrikanten deklarieren, anstatt kurzerhand die
Juden zu zwingen, durch Anbringen sichtbarer Plakate usw. {*5} dem
deutschen Volksgenossen bekanntzumachen, daß er es mit einem Juden zu
tun hat, und weiter, daß wir deutsche Volksgenossen bei jüdischen
Händlern und Unternehmern arbeiten lassen, d i e [die] ja dem Juden
überhaupt erst die Möglichkeit seiner wirtschaftlichen Existenz
geben.
Warum wir das hier alles sagen? Weil es tatsächlich hin und wieder
immer noch einen
[Spalte 2]
deutschen Volksgenossen gibt, der da glaubt, sein Mitgefühl ausdrücken
zu müssen, wenn ein Jude seinen Laden zumacht und — was ja der
mitleidige Volksgenosse vielfach nicht sieht — "rechtzeitig" mit seinen
Moneten auf die raffinierteste Weise das Weite sucht, was ihm allerdings
nur noch in den allerseltensten Fällen gelingt {*6}. Von diesen
wehleidigen Volksgenossen — es gibt erfreulicherweise nur noch sehr
wenige — hat sich sicher noch keiner den Kopf über die Frage zerbrochen,
warum jetzt eine ganze Reihe von Juden ihre Läden liquidiert. Wir können
ihnen das Geheimnis verraten: Reibach [Text: Rebbach] können sie nicht
mehr machen, und mit echter Leistung zu konkurrieren, dazu sind sie
nicht imstande. Jawohl, nicht imstande. Der schlagendste Beweis dafür
ist, daß der jüdische Anteil am Export der Bekleidungsindustrie von Jahr
zu Jahr, und zwar ganz erheblich, sinkt.
Im Jahre 1934 betrug der jüdische Anteil am Export der
Bekleidungsindustrie 73,3 vH., der Anteil der arischen Fabrikanten 26,7
vH.; im Jahre 1937 betrug dagegen der jüdische Anteil nur noch 50,3 vH.,
während der Anteil der arischen Fabrikanten und Händler bereits auf
49,7 vH. kletterte.
Seitdem also der Staatsanwalt den jüdischen Konkursverbrechern
etwas schärfer auf die Finger sieht und verhindert, daß sie Jahr um
Jahr deutsche Arbeiter und Zwischenmeister {*7}, deutsche Weber
und Tuchfabrikanten um ihr sauer verdientes Geld bringen, und seitdem
der Werberat der deutschen Wirtschaft {*8} den unerhörten Schwindel
der Ausverkäufe unterbunden hat {*9}, seitdem lohnt sich also angeblich
für die Juden das Geschäft nicht mehr! Nein, sie haben jetzt auch ihre
Unfähigkeit erwiesen [meint: bewiesen] und der ganzen Welt gezeigt,
was wir schon immer wußten: es geht selbst in der Textil= und
Bekleidungsindustrie auch ohne die Juden!
«« ←
Textvergleich(e): 6 (3.8.2017, 4.8.2017, 26.8.2017, 15.2.2019)
{*} Fußnoten in Arbeit
[1939]
|